Garantieprodukte – Die neue Qualitätsoffensive
Verfasst am: 15. Januar 2010 um 16:55
Dank der gesetzlichen Vorschriften bieten fast alle Produkte eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten, welche dem Verbraucher einen kostenlosen Ersatz bei einem unverschuldet aufgetauchten Mangel garantiert. Leider ist es in der Vergangenheit vermehrt vorgekommen, dass verschiedene Geräte kurz nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht Mängel aufweisen, die dann nur noch kostenpflichtig behoben werden. Da dies bei vielen Verbrauchern zu einem zurückhaltenden Konsum geführt hat, setzen viel Hersteller nun verstärkt auf das Angebot einer verlängerten Garantie, welche das Vertrauen der Verbraucher zurückgewinnen soll und die hohe Qualität der Produkte deutlich machen soll. Noch sind diese Angebote die Ausnahme, jedoch gibt es auch Anbieter, die bereits seit Ewigkeiten auf diesen Qualitätskriterium zurückgreifen.
Bei technischen Geräten und Autos ist die erweiterte Garantie in der Regel auf 5 bis 10 Jahre beschränkt, da technische Geräte wesentlich sensibler sind, als es bei Werkzeugen der Fall ist. Viele Werkzeuge bieten daher sogar eine Garantie von bis zu 25 Jahren, ein deutscher Hersteller von Dachpfannen bietet sogar 40 Jahre uneingeschränkte Garantie. Ganz seltene Ausnahmen erlauben sogar eine lebenslange Garantie, da die Produkte aus extrem hochwertigen Materialien bestehen. Zu erkennen sind diese Produkte vor allem an ihren höheren Preisen, da sie durch ihre hochwertige Verarbeitung und ihre getestete Funktion einen erheblichen Mehrwert bieten. Jedoch sind diese Produkte eine absolute Innovation der Verbraucherfreundlichkeit, denn fortan muss man für ein Gerät nur einmal etwas tiefer in die Tasche greifen und kann es im besten Fall ein Leben lang Nutzen, ohne jemals ein neues Gerät anschaffen zu müssen. Besonders wichtig ist allerdings die Aufbewahrung der entsprechenden Rechnung, denn sollte nach vielen Jahren einmal ein Mangel auftreten, welcher eine Reparatur notwendig macht, so ist es hilfreich das genaue Kaufdatum nachweisen zu können.


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